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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen saphiraz
Stand 01.01.2023

1. Geltungsbereich, Änderungen AGB, Zahlungsmittel
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der saphiraz GmbH, General-Wille-Strasse 61, 8706 Feldmeilen und dem Mitglied. Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte der saphiraz GmbH bestehen besondere vertragliche Bestimmungen. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB sowie weiterer Nutzungsreglemente (Betriebsordnungen und Datenschutzerklärung), die einen integralen Bestandteil der AGB darstellen, aus begründetem Anlass vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

2. Mitgliedschaft
Der Vertrag (Mitgliedschaftsvertrag) ist persönlich und nicht übertragbar. Personen dürfen ab 16 Jahren eine Mitgliedschaft abschliessen. Voraussetzung ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

3. Informationspflicht
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen der saphiraz GmbH mitzuteilen.

4. Angebot
saphiraz GmbH bietet unterschiedliche Mitgliedschaften und Leistungen an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart. Alle übrigen in den Anlagen von saphiraz GmbH angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Dazu zählen insbesondere Personal-Trainings, Massagen, Getränke und Esswaren etc.
Der Umtausch oder die Rückgabe von zusätzlich bezahlten Leistungen ist ausgeschlossen.
Die Stornierung von kostenpflichtigen Leistungen ist bis 24 Stunden möglich. Zu spät verschobene oder nicht wahrgenommene Termine für kostenpflichtige Leistungen verfallen ersatzlos und werden in Rechnung gestellt.
Die saphiraz GmbH überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sämtlicher gemäss bezahlter Tarifart inkludierter Anlagen während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch. Die saphiraz GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen zu verändern.
Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft.

5. Chiparmband als Mitgliederausweis
Das Chiparmband dient als Mitgliederausweis und Zutrittsmedium. Die Abgabe an das Mitglied erfolgt in der Regel beim ersten Besuch in der Anlage. Pro Mitglied kann nur ein Chiparmband erworben werden. Bei Verlust muss ein neues Chiparmband gekauft werden.
Für allfällige Schäden oder Verlust haftet das Mitglied und es muss ein neues Chiparmband erworben werden.

6. AGB und Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gilt die Hausordnungen von saphiraz GmbH. Diese beiden Reglemente gelten als integraler Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages.
Das Mitglied verpflichtet sich, in den Anlagen die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen des Betriebspersonals einzuhalten. Der Besuch der Anlagen ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die saphiraz GmbH schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.
Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals ist die saphiraz GmbH berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Chiparmband respektive den Mitgliederausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären. Ein Rückforderungsanspruch des Mitglieds für seinen bezahlten Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist keine vorgängige Ermahnung erforderlich.

7. Zahlung und Zahlungsverzug
Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen.
Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht (saphiraz GmbH). Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung. Der Beitrag ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.

8. Haftung
Die Inanspruchnahme der Angebote der saphiraz GmbH, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens der saphiraz GmbH wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
Die saphiraz GmbH haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chiparmbändern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang oder in der Garderobe hinterlegte Gegenstände.
Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gemäss Hausordnung) und hat der saphiraz GmbH die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

9. Betriebszeiten und -einstellung
Die verfügbaren Trainingsanlagen und -geräte stehen dem Mitglied mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der für den jeweiligen Bereich ausgewiesenen Betriebszeiten zum Gebrauch zur Verfügung.
Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.
Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

10. Vertragsunterbruch und Ruhezeiten
Die Nichtbenutzung der Anlagen der saphiraz GmbH berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen.
Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung/Stage im Ausland) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 bis max. 9 Monaten unterbrochen werden (Ruhezeit), wobei kein Anspruch darauf besteht. Die Ruhezeit muss vor Abwesenheit zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden.
Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Für Ferien von mind. 1 bis max. 4 Monaten ist innerhalb der Vertragsdauer gegen Vorweisung der Reisedokumente einmalig eine Ruhezeit möglich. Die Ferien-Ruhezeit muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht werden.
Die monatlichen Beiträge bei Verträgen mit monatlicher Beitragszahlung sind während der Ruhezeit weiter zu bezahlen.
Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.

11. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit dem Abschluss durch das Mitglied in Kraft.
Der Mitgliedschaftsvertrag mit Einmalzahlung läuft ohne Kündigung nach der Vertragsdauer automatisch aus. Das Mitglied erhält vor Ablauf der Vertragsdauer per E-Mail eine Offerte zur Vertragserneuerung. Mit der erneuten Einzahlung des Mitgliedschaftsbetrags erneuert sich der Mitgliedschaftsvertrag um die gewählte Vertragsdauer gemäss der aktuellen.

12. Überwachung
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche saphiraz GmbH aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden. Die sanitären Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht, die Garderoben werden von aussen aus Sicherheitsgründen gefilmt.

13. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der saphiraz GmbH Datenschutzerklärung. Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages bestätigt der Kunde, die Datenschutzerklärung und die darin umschriebene Bearbeitung von Personendaten zur Kenntnis genommen zu haben.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen ist Meilen, Schweiz.